Ausbildung
Das Kolleg für Sozialpädagogik bietet Personen, die bereits im sozialpädagogischen Berufsfeld arbeiten, aber auch solchen, die (noch) in einem berufsfremden Bereich tätig sind und sich beruflich neu orientieren wollen, eine berufsbegleitende Ausbildung zur Sozialpädagogin/zum Sozialpädagogen.
Das nach Abschluss der Ausbildung an der Bundesbildungsanstalt erlangte Diplomprüfungszeugnis wird österreichweit anerkannt und ermöglicht es den Absolventinnen und Absolventen, im gesamten sozialpädagogischen Berufsfeld zu arbeiten.
Dauer:
Sechs Semester
Kosten:
Der Besuch des Kollegs für Sozialpädagogik an der Bildungsanstalt Oberwart ist kostenlos. Kosten für Lehrmittel (Schulbücher, Musikinstrument, Materialien für den kreativen Bereich,...) und Kosten, die im Rahmen von Schulveranstaltungen (Exkursionen, Workshops,…) anfallen, sind von den Studierenden zu tragen.
Ausbildungsinhalte - Unterrichtsgegenstände: (Stundentafel)
- Religion
- Pädagogik (einschl. Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie)
- Inklusive Pädagogik
- Didaktik (Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik)
- Praxis der Sozialpädagogik
- Kommunikation und Gruppendynamik
- Sozialmanagement und Recht
- Lernbegleitung
- Gesundheit und Ernährung
- Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten
- Musikerziehung
- Rhythmisch-musikalische Erziehung
- Instrumentalunterricht
- Bewegungserziehung: Bewegung und Sport
- Ernährung mit praktischen Übungen
- Supervisorische Begleitung
- Seminar Kinder- und Jugendliteratur, Medien und Theaterpädagogik
- Aspekte des wissenschaftlichen Arbeitens
Aufnahmevoraussetzungen
Formale Voraussetzungen für den Besuch des Kollegs sind
- eine Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
- eine erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung.
Ad1.)
Sollten im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung im Pflichtfach „Biologie und Umweltkunde“ und im Wahlfach „Einführung in die Philosophie“ die erforderlichen Prüfungen noch ausstehen, können diese begleitend zur Kollegausbildung im Zuge der Teilnahme an einem schulinternen Vorbereitungskurs abgelegt werden.
Ad2.)
Die praktische Eignungsprüfung erfolgt in den Bereichen
- Musikalische Bildbarkeit
- Fähigkeit zum schöpferischen Gestalten
- Körperliche Gewandtheit und Belastbarkeit
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
Ziel der Eignungsprüfung ist es, zu erfassen, ob die Voraussetzungen für das Erlernen der im Lehrplan vorgesehenen Unterrichtsinhalte in den genannten Bereichen vorliegen. Spezielle Kenntnisse, z.B. das Beherrschen eines Musikinstrumentes auf einem bestimmten Niveau, sind nicht erforderlich.
Eignungsprüfungstermine für das nächste Ausbildungsjahr werden rechtzeitig auf der Homepage angekündigt.
Eignungsprüfung
Die praktische Eignungsprüfung besteht aus folgenden vier Teilbereichen:
Musikalische Bildbarkeit:
Überprüft wird die musikalische Bildungsfähigkeit, beispielsweise die Fähigkeit zum Erfassen und Nachvollziehen von Rhythmen und Melodien. Dies erfolgt unter anderem durch das Vorsingen eines einfachen Liedes oder Pop-Songs nach eigener Wahl. Vorkenntnisse auf einem Instrument sind nicht Bedingung.
Fähigkeit zu schöpferischem Gestalten:
Überprüft werden kreativ-gestalterische Fähigkeiten, beispielsweise das Erfassen von Aufgabenstellungen, Kreativität in der Lösung eines vorgegebenen Themas, Originalität und Experimentierfreudigkeit, Farb- und Formgefühl sowie die Genauigkeit in der Ausführung.
Körperliche Gewandtheit und Belastbarkeit:
Überprüft wird die körperliche Eignung; es soll ein Eindruck über die Grundfertigkeiten im Bewegungsbereich und die Teamfähigkeit bei Bewegungsaufgaben gewonnen werden. Dies erfolgt durch einfache Übungen in den Bereichen Gleichgewicht, Koordination und in den Grundbewegungsarten.
Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit:
Überprüft werden berufsrelevante soziale Kompetenzen sowie sprachliche und kommunikative Voraussetzungen, beispielsweise die Fähigkeit, sich in Gesprächen klar und verständlich auszudrücken und auf Gesprächspartner einzugehen. Dies erfolgt durch Problemstellungen, deren Lösung konstruktives Gesprächsverhalten, Argumentationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft erfordern.
Im abschließenden Einzelgespräch wird auch die Berufsmotivation und Reflexionsfähigkeit erhoben.
Eignungsprüfungstermine für das nächste Ausbildungsjahr werden rechtzeitig auf der Homepage angekündigt.
Abschluss
Die Ausbildung am Kolleg wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen.
Diese umfasst:
- eine Diplomarbeit
- eine schriftliche Klausurarbeit aus Pädagogik (einschließlich Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie) oder Didaktik (Handlungsfelder und Konzepte der Sozialpädagogik) des Stammbereiches
- zwei mündliche Teilprüfungen: eine mündlichen Teilprüfung im Schwerpunktfach Fachkolloquium und eine mündliche Teilprüfung im Wahlfach